Thätlich
, [
567-568] -er, -ste, adj. et adv. 1. *
Durch die That, vermittelst einer That, wie thätig 1; in welcher Bedeutung es
doch im Hochdeutschen veraltet ist. Das thätliche Christenthum, der thätliche
Glaube, im Oberdeutschen für thätige. Also sind wir thätlich überführet, Opitz;
durch die That, thätig. 2. Für thätig 2 (1) *, auch nur im Oberdeutschen. Ein
thätlicher Mensch, ein thätiger. 3. Von That 2 (2), eine gewaltsame That,
gewaltthätige Handlung, ist thätlich so viel wie gewaltthätig, gewaltsam.
Jemanden thätlich mißhandeln. Thätlich verfahren. Thätlich Hand an jemanden
legen.