Die Teufelsfarbe
, [
561-562] plur. inus. ein Nahme, mit
welchem in der zweyten Hälfte des 16ten Jahrhundertes der Indigo belegt wurde,
und unter welchem man ihn selbst in mehrern Reichsgesetzen verboth, weil man
ihm Schuld gab, daß er die Zeuge zerfresse und mürbe mache.