* Der Testamenter
, [
559-560] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Testamenterinn, diejenige Person, welche ein Testament macht, oder
gemacht hat; ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, wofür man daselbst das Lat.
Testatot, zuweilen auch Testierer gebraucht. Ehedem hatte man dafür die Wörter
Erbsetzer und Erbschreiber.