Der Tempelherr
, [
553-554] des -en, plur. die -en,
ehemahlige geistliche Ritter, welche dem Lande Palästina zum Besten, und
besonders zur Befreyung des Tempels zu Jerusalem aus den Händen der Mahomedaner
zu Anfange des 12ten Jahrhundertes gestiftet, zu Anfange des 14ten aber wieder
ausgerottet und aufgehoben wurden; im Nieders. Tempeler, im Mittlern Lat.
Templarii. Daher der Tempelorden, der Orden dieser Tempelherren; der Tempelhof.
die Wohnung eines Commandeurs dieses Ordens, welchen Nahmen noch jetzt manche
Schlösser und Häuser führen, weil sie ehedem Wohnsitze der Commandeurs dieses
Ordens waren.