Das Tafelgut
, [
515-516] des -es, plur. die -güter. 1.
Güter, welche dem Landesherren zur Bestreitung der Tafel und des ganzen
Hofstaates von dem Lande ausgesetzt sind; Franz. Domaines, Kammergüter,
Krongüter, wenn der Landesherr ein König ist. 2. In dem Salzwerke zu Halle wird
der vierte Theil der Sohle, welche ehedem zur Unterhaltung der erzbischöflichen
Tafel bestimmt war, Tafelgut genannt.