Tändler
, [
527-528] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Tändlerinn, eine Person, welche tändelt, welche Neigung oder
Fertigkeit zum Tändeln besitzt. Zuweilen auch, eine Person, welche aus dieser
Neigung in ernsthaftern Verrichtungen zaudert oder zögert. Im Oberdeutschen
bedeutet es auch einen Trödler,
S. Tand, Anm.