Der Superintendent
, [
505-506] des -en, plur. die -en, aus
dem Lat. Superintendens, denjenigen zu bezeichnen, welcher die Aufsicht über
andere hat. In der katholischen Kirche waren es schon vor Alters gewisse
Aufseher über die Geistlichen einer Diöces, welches unter dem Bischofe standen,
und mit den an andern Orten üblichen Decanis oder Dechanten einerley zu seyn
scheinen. In der Luthe- rischen Kirche hat man dieses Wort, so wie die Würde
beybehalten, und da ist der Superintendent ein vornehmer Geistlicher, welcher
die Aufsicht über die Geistlichen und Pfarrherren eines gewissen Kreises oder
Bezirkes hat, für diese die erste Instanz ist, selbst aber unter dem
General-Superintendenten der Provinz, oder auch unter einen Ober-Consistorio
stehet. Er ist in der evangelischen Kirche ungefähr das, was ein Bischof in der
Römischen ist, und wird in einigen Gegenden auch Dechant, Decanus, Senior u. s.
f. genannt. In manchen Ländern hat er noch Inspectores oder Präpositos unter
sich, welche die nächste Aufsicht über einen ihnen angewiesenen kleinern Bezirk
haben. [
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