Der Sünder
, [
503-504] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Sünderinn, von dem veralteten sünden für sündigen. 1. Ein
Verbrecher, eine im Ganzen veraltete Bedeutung, welche nur noch in einigen
einzelnen Fällen vorkommt. So pflegt man einen zum Tode verurtheilten
Verbrecher noch einen armen Sünder zu nennen. Auch im Scherze ist ein Sünder
noch zuweilen eine Person, welche sich eines Vergehens oder eines Fehlers
schuldig gemacht hat. Da steht nun der Sünder und sagt kein Wort! Auch im
Stryker scheint es noch etwas ähnliches zu bezeichnen: Sein gewinne ein Sunder
oberhant; wenn es da nicht vielmehr einen Feigen, Kranken u. s. f. bedeutet,
indem in den Monseeischen Glosse Sunta auch infirma heißt. Für einen Verbrecher
überhaupt kommt es in der Deutschen Bibel noch mehrmahls vor. 2. In
gewöhnlicherer und engerer Bedeutung ist der Sünder, ein jeder Übertreter des
göttlichen Gesetzes, da denn in Rücksicht auf die Erbsünde alle Menschen
Sünder, arme Sünder heißen. Anm. Bey dem Notker und Stryker Sundar, Sunder. Es
ist vermittelst der Ableitungssylbe -er von dem veralteten Zeitworte sünden,
sündigen, gebildet. Kero, Ottfried und andere gebrauchen dafür Suntigo.