Der Stuhlschreiber
, [
473-474] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Von Stuhl, Gerichtsstuhl, in einigen Gegenden der Gerichtsschreiber. 2. An
einigen Orten werden auch die Schreib- und Rechenmeister Stuhlschreiber
genannt; etwa, so fern sie ursprünglich wirkliche Gerichtsschreiber waren? 3.
An andern Orten ist es derjenige, welcher die Aufsicht über die Kirchenstühle
hat, ein Verzeichniß darüber hält, und sie vermiethet.