Strümpfen
, [
459-460] verb. reg. act. in einen
Strumpf, in der ersten weitesten Bedeutung verwandeln, d. i. durch die Quere
theilen. Es ist nur noch in einigen Gegenden üblich. So wird in Thüringen ein
Acker gestrümpft, wenn man ihn in die Quere theilet, da denn die dadurch
entstehende Theile Strümpfe oder Strümpfungen, der Ort der Ableitung aber das
Strumpfgewende genannt werden. Anm. Es ist ein Intensivum von einem veralteten
strumen, welches ein Verwandter von Strom, Striemen u. s. f. war, und von
Bewegungen nach mehrern Richtungen gebraucht wurde. Strunk, Trumm, Rumpf und
andere mehr gehören gleichfalls zur Verwandtschaft.
S. Strumeln.