Streitbar
, [
441-442] -er, -ste, adj. et adv. 1. Von
Streit, Kampf, Gefecht, Krieg, Treffen, zum Streite geschickt und geneigt. Ein
streitbarer Held. Tausend Mann streitbare Leute, Soldaten. Streitbare Thiere,
welche Fertigkeit besitzen mit einander zu kämpfen. Ein streitbares Volk,
welches zum Kriege geneigt, und in demselben geschickt ist. Es ist in dieser
Bedeutung noch völlig gangbar, obgleich Streit in derselben veraltet ist,
dagegen wird es von der Fertigkeit zum Streite mit Worten wenig oder gar nicht
gebraucht. 2. * Für streitig, dem Streite unterworfen. Die Sache ist noch
streitbar. Eine streitbare Sache. Eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung,
welche nur in einigen gemeinen Mundarten gangbar ist.