Der Straßenräuber
, [
425-426] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Straßenräuberinn, eine Person, welche eines Straßenraubes schuldig
ist. Strassrouber, in einer Verordnung Kaiser Friedrichs von 1236. Schwed.
Statrösvare. Daher die Straßenräuberey, das Rauben auf der öffentlichen Straße,
straßenräuberisch, nach der Art der Straßenräuber.