Das Straßengericht
, [
425-426] des -es, plur. die -e. 1. Ein
Gericht, welches auf öffentlicher Straße gehalten wird, in welcher Bedeutung es
doch nicht mehr gebräuchlich ist. 2. Die Gerichtbarkeit über die öffentlichen
Landstraßen, wo es noch an manchen Orten in weiterm Verstande üblich ist, die
allgemeine Gerichtbarkeit zu bezeichnen, zum Unterschiede von den Zaun- oder
Pfahlgerichten, welche sich nur über den Bezirk eines Dorfes erstrecken, wo es
im Plural allein am üblichsten ist.