Der Straftag
, [
417-418] des -es, plur. die -e, in
einigen Gegenden. 1. Ein Gerichtstag in Wald- und Forstsachen, auf welchem die
Wald- und Forstverbrechen gestrafet werden; der Waldbußtag. 2. Ein Tag, welchen
frohnbare Unterthanen zur Strafe fröhnen müssen; in einigen Gegenden der
Bußtag.