Sträflich
, [
417-418] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Zeitworte strafen. 1. In dessen zweyter Bedeutung, der Strafe unterworfen,
so wie strafbar und straffällig, doch in gelinderer Bedeutung, weil die
Ableitungssylbe -lich eigentlich nur eine Ähnlichkeit bedeutet. Ein sträflicher
Mensch, sträfliche Handlungen. Du leidest, und ich war der sträfliche, Dusch.
Es wird in dieser Bedeutung nur von einigen Neuern, vermuthlich aus Unkunde der
folgenden gebraucht, daher man es, Mißdeutung zu vermeiden, in derselben lieber
vermeiden sollte. Denn eigentlich stammt dieses Wort, 2. von strafen in der
dritten Bedeutung her, und bedeutet so viel wie tadelhaft, werth mit Worten
bestrafet, oder getadelt zu werden; im Gegensatze des unsträflich. Ein
sträflicher Stolz. Das Tanzen ist unter gewissen Umständen nicht sträflich. Er
ist so sträflich wie du. Dann kann auch kein Engel unsere Verbindung sträflich
finden, Dusch. So auch die Sträflichkeit.