Straffällig
, [
417-418] -er, -ste, adj. et adv. in
Strafe verfallen, verpflichtet, Strafe zu leiden, wo es von Personen für
strafbar gebraucht wird. Straffällig seyn, werden. Wer Böses thut, ist
straffällig, der Strafe unterworfen. Ingleichen, obgleich seltener, von
Verbrechen und Handlungen. Eine straffällige That, eine strafbare. So auch die
Straffälligkeit, die Verbindlichkeit zur Strafe.