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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Strafamt | | Das Strafbuch

Strafbar

, [415-416] -er, -ste, adj. et adv. der Strafe unterworfen, werth bestrafet zu werden. Eine strafbare Handlung. Strafbar handeln. Wer sündiget, ist strafbar. Sich für strafbar erkennen. Daher die Strafbarkeit, die Eigenschaft, der Zustand, da eine Person oder Sache der Strafe unterworfen ist.
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