Stottern
, [
413-414] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, im Reden oft anstoßen, d. i. nicht in der Ordnung
fortreden, sondern ununterbrochen reden, mit mehrmahliger Wiederhohlung
einiger, und Auslassung anderer Sylben, es geschehe nun aus einem natürlichen
Unvermögen, oder aus Verwirrung des Gemüthes; zum Unterschiede von stammeln. Im
Reden stottern. Zuweilen auch wohl active. Etwas daher stottern. Daher ein
Stotterer, welcher aus einem Fehler der Sprachwerkzeuge stottert; das
Gestotter, das Stottern. Anm. In den gemeinen Sprecharten stattern, statzen,
stotzen, stotzchen, storzen, statzeln, in Baiern stickerzen, in Schwaben
kacken, in Steyermark kikezen, in Schlesien mäckern, im Nieders. stötern, im
Engl. to stutter. Es ist eine Onomatopöie des Stotterns, welche zunächst die
mehrmahlige Wiederhohlung des Buchstabens t, so wie Stammeln die des m
ausdruckt. Der Form nach, ist es ein Iterativum und Intensivum von stoßen,
Nieders. stöten, im Sprechen mehrmahls anstoßen.