Die Stollensteuer
, [
399-400] plur. die -n, eben daselbst,
eine Steuer, welche dem Eigenthümer eines Stollens von den angränzenden
Gewerken für die Vortheile gegeben wird, welche ihnen durch den Stollen
zufließen; wohin z. B. das Stollenneuntel gehöret.