Der Stollenhieb
, [
399-400] des -es, plur. car. von der
Stollen 2, im Bergbaue, das Recht, welches ein Stöllner hat, wenn er mit seinem
Stollen auf Erz trifft, dasselbe in einer gewissen Weite wegzuhauen und in
seinen Nutzen zu verwenden. Den Stollenhieb haben. Da es denn auch wohl das
dadurch gewonnene Erz bezeichnet.