Die Stollengerechtigkeit
, [
399-400] plur. die -en, eben daselbst,
die Gerechtigkeit, d. i. das Recht, welches ein Stollen und dessen Eigenthümer
auf gewisse Befugnisse hat, wohin z. B. der Stollenhieb und die Stollensteuer
gehöret. Auch das Stollenrecht.