Das Stockpanster
, [
395-396] des -s, plur. ut nom. sing. in
der Hydraulik, ein Pansterzeug, wo das Pansterrad auf einem festen Lager
unbeweglich liegen bleibt; zum Unterschiede von einem Ziehpanster. Entweder von
Stock, ein Klotz, Balken, das feste Lager eines solchen Rades zu bezeichnen,
oder auch von stocken, unbeweglich seyn.