Das Stiftsamt
, [
377-378] des -es, plur. die -ämter, ein
einem Stifte gehöriges Kammeramt. Ingleichen ein solches Kammeramt, welches aus
den Gütern eines ehemahligen Stiftes, d. i. Klosters oder Bisthumes errichtet
worden, in welcher letztern Bedeutung es besonders in einigen protestantischen
Gegenden üblich ist. Daher der Stiftsamtmann.