Sterblich
, [
355-356] adj. et adv. 1. Dem Tode
unterworfen, eine solche Einrichtung der organischen Theile habend, daß man
einmahl sterben muß; im Gegensatze des unsterblich. Sterbliche Menschen. Der
sterbliche Leib. Daher in der höhern Schreibart, ein Sterblicher oft für ein
Mensch gebraucht wird, so fern besonders auf diese Eigenschaft angespielet
werden soll, obgleich das Wort von vielen zur Unzeit ohne Absicht auf diese
Eigenschaft gebraucht worden. Der Erlöser der Sterblichen, sagt schon Opitz.
Figürlich, besonders in der höhern Schreibart, auch für vergänglich, doch nur
als ein Bey- und Nebenwort allein. Unsere Freuden sind sterblich, sterbliche
Freuden. 2. * Den Tod verursachend, tödtlich, eine nur im Oberdeutschen
gangbare, im Hochdeutschen aber unbekannte Bedeutung. Eine sterbliche
Krankheit. Doch sagt man auch im Hochdeutschen: sterblich in eine Person
verliebt seyn, bis zum Sterben, so daß man vor Liebe sterben möchte. Anm. Bey
dem Notker mit einer andern Endsylbe, stirbig. Eben derselbe gebraucht für
sterblich in der ersten Bedeutung auch todig, der alte Übersetzer Isidors aber
dodhlichho.