Steigern
, [
333-334] verb. reg. act. welches das
Factitivum von steigen ist, steigen machen. Im Osnabrückischen sagt man noch,
sich steggern, d. i. steigern, von den Pferden, für sich bäumen, welches in
Niedersachsen auch sich steilen heißt. Im Hochdeutschen ist es nur in einigen
figürlichen Bedeutungen üblich. Besonders von dem Preise; Nieders. steggern,
Schwed. stegra. Den Preis einer Waare steigern, sie theuer machen. Ingleichen,
jemanden steigern, ihn höher treiben, ihn nöthigen mehr zu biethen, in dem
Preise höher zu gehen. Daher versteigern, im Oberdeutschen, öffentlich den
Meistbiethenden verkaufen. Ingleichen zuweilen auch intensive von den innern
Graden der Stärke. Ein Gleichniß bis zu einem artigen Bilde steigern, erhöhen.
So auch die Steigerung in allen vorigen Fällen, wo es unter andern im
Oberdeutschen auch eine Auction, d. i. einen Verkauf an die Meistbiethenden
bedeutet. Ingleichen für Gradation, die stufenweise Erhöhung oder Zunahme
selbst, so fern selbige eine Figur ist, nach welcher die Worte oder Gedanken
immer an Stärke zunehmen. Anm. Die Endsylbe -ern ist hier das Zeichen eines
Factitivi. Ehedem aber war es auch das Merkmahl eines bloßen Iterativi oder
Intensivi des Neutrius steigen; denn Willeram gebraucht stegeren noch für
gehen. [
333-334]