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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Steigereif | | Das Steigerohr

Steigern

, [333-334] verb. reg. act. welches das Factitivum von steigen ist, steigen machen. Im Osnabrückischen sagt man noch, sich steggern, d. i. steigern, von den Pferden, für sich bäumen, welches in Niedersachsen auch sich steilen heißt. Im Hochdeutschen ist es nur in einigen figürlichen Bedeutungen üblich. Besonders von dem Preise; Nieders. steggern, Schwed. stegra. Den Preis einer Waare steigern, sie theuer machen. Ingleichen, jemanden steigern, ihn höher treiben, ihn nöthigen mehr zu biethen, in dem Preise höher zu gehen. Daher versteigern, im Oberdeutschen, öffentlich den Meistbiethenden verkaufen. Ingleichen zuweilen auch intensive von den innern Graden der Stärke. Ein Gleichniß bis zu einem artigen Bilde steigern, erhöhen. So auch die Steigerung in allen vorigen Fällen, wo es unter andern im Oberdeutschen auch eine Auction, d. i. einen Verkauf an die Meistbiethenden bedeutet. Ingleichen für Gradation, die stufenweise Erhöhung oder Zunahme selbst, so fern selbige eine Figur ist, nach welcher die Worte oder Gedanken immer an Stärke zunehmen. Anm. Die Endsylbe -ern ist hier das Zeichen eines Factitivi. Ehedem aber war es auch das Merkmahl eines bloßen Iterativi oder Intensivi des Neutrius steigen; denn Willeram gebraucht stegeren noch für gehen. [333-334]
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