Stattlich
, [
305-306] -er, -ste, von ein von Staat,
Pracht, Pomp, abstammendes Wort. 1. Prächtig, kostbar; Nieders. staatsk.
Stattliche Kleider. Stattlich gekleidet seyn. Bindet mir einen rechten
stattlichen Erntekranz, Weiße. Ein stattliches Freudenmahl, 3 Maccab. 6, 3. Ein
stattliches Geschenk. Eine stattliche Hochzeit, ein stattliches
Leichenbegängniß, ein stattlicher Pallast, ein stattlicher Titel. Jemanden
stattlich bewirthen, beschenken u. s. f. 2. In noch weiterm Verstande wird es
häufig für vortrefflich, im hohen Grade vorzüglich überhaupt gebraucht. Ein
stattliches Amt, ein ansehnliches, einträgliches. Ein stattliches Versprechen.
Ein stattlicher Prediger, Medicus, Musicus u. s. f. Ein stattlicher Mann, eine
stattliche Frau, von vielen Verdiensten und Vorzügen. Eine stattliche Rede,
eine stattliche Antwort. Ein stattlicher Wein. Einen stattlichen Grund in den
Wissenschaften legen, im Oberdeutschen. Stattliche gelehrte Männer, eben
daselbst. Stattliche aufgeweckte Gemuther, Opitz. Da es denn in noch weiterm
Verstande im Oberdeutschen häufig für sehr, im hohen Grade gebraucht wird.
Klagt stattlich, seufzt und schreyt, Opitz. Ich muß ja stattlich büßen, eben
ders. 3. Einen guten Schein oder Anschein, scheinbar. Unter allerley
stattlichen Vorwänden. Anm. In der ersten Bedeutung im Engl. stately, im
Schwed. statelig, im Böhm. statecny. Die Hochdeutschen kennen und gebrauchen
dieses Wort auch in allen drey Bedeutungen; doch nicht so häufig als die
Oberdeutschen, denen es überaus geläufig ist. Es ist ohne Zweifel von Staat,
Pracht, Pomp, und viele gemeine Mundarten sprechen es auch sehr richtig
staatlich aus, Nieders. staatsk. Indessen ist im Hoch- und Oberdeutschen die
kurze Aussprache des a und die Verdoppelung des folgenden Mitlauters die
gewöhnlichste, auf welche Art es denn auch am häufigsten geschrieben wird. Das
Hauptwort die Stattlichkeit ist im Hochdeutschen selten, im Oberdeutschen aber
gewöhnlicher. [
307-308]