Das Stättegeld
, [
305-306] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, an einigen Orten, eine Abgabe, welche diejenigen, die
etwas zu verkaufen haben, für ihre Stätte oder Stelle an die Obrigkeit
entrichten; das Standgeld, Nieders. Stedegeld, welches aber auch den Grundzins
bedeutet.