Stapelbar
, [
297-298] adj. et adv. dem Stapelrechte
unterworfen. Stapelbare Waare, welche, bey ihrem Durchgange durch einen
Stapelplatz und dessen Bezirk, auf eine gewisse Zeit zum Verkaufe niederlegt
werden müssen; Stapelgüter, Stapelwaaren. Im Oberd. staffelbar.