Der Ständer
, [
289-290] des -s, plur. ut nom. sing.
Diminut. das Ständerchen, Oberd. Ständerlein, ein stehendes Ding, oder in
manchen Fällen auch ein Ding, worin man etwas stehen hat, in welcher Bedeutung
es in verschiedenen Fällen vorkommt. (1) Das fest angeschlagene Ende eines
laufenden Tauwerkes heißt in dem Schiffswesen der Ständer. (2) Ein Gefäß,
(Siehe das vorige.) So haben die Kramer Baumöhlständer, welche von Zinn oder
Blech sind, worin sie das Baumöhl zum Verkaufe stehen haben. Bey den
Papiermachern ist es ein Faß mit kaltem Alaunwasser, worin das Papier alaunet
wird. (3) Ein auf einem Grundstücke stehendes Capital, wenn es auf demselben
beständig haften und verzinset werden muß, wie in manchen Gegenden ein Ständer
genannt, so wie in andern, (4) die in den Bienenhäusern stehenden Bienenstöcke
Ständer oder Ständerstöcke heißen, zum Unterschiede von den Lagerstöcken. (5)
Ein kleiner Fischteich, in welchem man die Fische zum täglichen Gebrauche
stehen hat, heißt gleichfalls ein Ständer, an andern Orten ein Hälter. (6) Ein
aufrecht stehendes Stück Bauholz ist in vielen Fällen unter dem Nahmen des
Ständers bekannt. In Niederdeutschland führet ein jedes Stück gerade stehendes
Bauholz in einem Gebäude diesen Nahmen, welches in Obersachsen ein Säule
heißet. Besonders auch in Obersachsen eine hölzerne Säule zur Vermachung der
Gärten oder Obstgeländer. Ingleichen die aufrecht stehende Rinne an einem
Teiche, vermittelst welcher derselbe abgelassen werden kann. In allen diesen
Bedeutungen gleichfalls von stehen.