Das Stammgut
, [
281-282] des -es, plur. die -güter. 1.
Ein von dem gemeinschaftlichen Stamme oder Stammvater herrührendes Gut, es mag
dasselbe von einer Beschaffenheit seyn, von welcher es wolle; Erb gut,
Stockgut, welche Ausdrücke mit Stammgut oft als gleich bedeutend vorkommen. 2.
Oft werden auch freye und eigenthümliche besessene Güter eines Stammes oder
Geschlechtes, Allodial-Güter, mit dem Nahmen der Stammgüter belegt, um sie von
Lehen zu unterscheiden; welche Bedeutung aber freylich nicht die schicklichste
ist. 3. In der engsten und üblichsten Bedeutung ist das Stammgut ein von einem
Geschlechte oder Stamme ererbtes Gut, welches bey demselben bleiben muß, und
nicht veräußert werden kann; ein Fidei-Commiß-Gut.