Stämmen
, [
281-282] verb. reg. act. welches mit
Stamm eines und eben desselben Ursprunges ist. 1. In mehr eigentlichen
Verstande, wo es eine unmittelbare Onomatopöie zu seyn, und den dumpfigen Laut
nachzuahmen scheint, der mit der Zertheilung eines Stammes, in die Quere und
vermittelst der Arzt verbunden ist. Einen Baum stämmen oder abstämmen, in
einigen Gegenden für fällen. Einen Baum von einander stämmen, einen gefällten
Baum mit der Art der Quere nach theilen. Auch gebrauchen es verschiedene
Holzarbeiter von der Bearbeitung mit dem Stämmeisen und Schlägel. Ein Loch
stämmen oder ausstämmen. Einen Ast abstämmen. 2. Im figürlichen Verstande, wo
die unmittelbare Onomatopöie verschwindet, und den Begriff des Steifen zurück
lässet. (1) Die Füße an die Wand stämmen, die steif gemachten Füße fest an die
Wand setzen, stützen. Sich mit den Füßen anstämmen. Stämme dich nicht zu viel,
sträube, widersetze dich nicht zu sehr. Den Ellbogen auf den Tisch stämmen,
fest und plump auf den Tisch setzen.
Komm Lachen, Die Hände gestämmt in keuchende Seiten, Raml.
Sich auf etwas stämmen, z. B. auf einen Stock, fest stützen.
(2) Nach einer noch weitern Figur stämmet man das Wasser, wenn man dessen
Abfluß hindert, und es folglich an- und aufschwellen macht; es dämmen,
stauchen, Niedersächs. stanen, Schwed. stämma, Isländ. styma. Das Wasser
stämmen. Der Fluß stämmt sich hier. So auch das Stämmen. Anm. Der dumpfige Laut
ist ohne Zweifel der Stammbegriff, daher es auch mit dumpfig selbst verwandt
ist, bis auf die Verschiedenheiten des Lautes, welche die Vocalen a und u
ausdrucken. Stampfen ist davon ein Intensivum. Der dumpfige Laut setzet in
vielen Fällen eine dicke, starke Masse voraus, daher denn der Begriff des
Stammes, und ohne Zischlaut des Dammes, womit der Begriff des Steifen wieder
nahe verwandt ist.