Das Stallgeld
, [
277-278] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches man für den Gebrauch eines
fremden Stalles entrichtet. So zahlet man in den Gasthöfen für den Gebrauch
eines Pferdestalles ein gewisses Stallgeld. Von Stall, Bude oder Stelle, ist in
Straßburg das Stallgeld so viel wie der Budenzins oder auch der Zins für eine
Stelle auf dem Jahrmarkte, das Standgeld.