Der Stadtvogt
, [
271-272] des -es, plur. die -vögte, ein
Voigt, Advocatus, welcher in einer Stadt oder über dieselbe zu gebiethen hat,
zum Unterschiede von einem Landvogte; da es denn nach dem verschiedenen
Gebrauche des Wortes Vogt auch verschiedene Arten von Stadtvögten gibt. (Siehe
das erstere.) Daher die Stadtvogtey, die Würde, das Amt eines Stadtvogtes;
ingleichen dessen Gebieth, wie auch dessen Wohnung.