Der Stadtschreiber
, [
271-272] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige verpflichtete Beamte des Stadtrathes, welcher die das gemeine Wesen
der Stadt betreffende öffentliche Verhandlungen verzeichnet, und das Protocoll
über die vor dem Stadtrathe verhandelten Geschäfte führet; an einigen Orten der
Stadt-Secretair.