Das Stadtkind
, [
269-270] des -es, plur. die -er, ein
aus einer Stadt gebürtige Person; ein nur im gemeinen Leben übliches Wort,
daher Gottsched in einer feyerlichen Rede den großen Leibnitz sehr unschicklich
Leipzigs berühmtes Stadtkind nannte. In Danzig heißt derjenige, welcher für
einen Verschwender erkläret worden, ein Stadtkind, weil er unter der
Vormundschaft der Stadt stehet.