Der Stadtkämmerer
, [
269-270] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher den Einnahmen und Ausgaben einer Stadt und ihres gemeinen
Wesens vorgesetzet ist und Rechnung darüber führet. (
S.
Kämmerer.) Daher die Stadtkämmerey, dessen Amt und
Würde, ingleichen der Ort wo sich derselbe mit den ihm untergebenen Officianten
versammelt. [
269-270]