Der Stadthauptmann
, [
269-270] des -es, plur. die -leute,
derjenige, welcher einer Bürger-Compagnie als Hauptmann vorstehet. So auch
Stadtfähnrich. Stadt-Lieutenant, Stadt-Major, welche Stadt-Officiere der
Bürgerschaft in ihren Kriegesübungen, bey feyerlichen Aufzügen u. s. f.
vorstehen.