Stäbler
, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine zum Zeichen der
richterlichen oder befehlshabenden Gewalt mit einem Stabe versehene Person, in
welchem Verstande dieses Wort nur noch in einigen Gegenden üblich ist. So
werden die Handwerksmeister, welche ehedem zum Zeichen ihrer Gewalt Stab und
Heiligen bekamen, an einigen Orten noch Stäbler genannt. Ehedem führeten auch
die Stabelherren oder Stäbelmeister, d. i. die Turniervögte, diesen Nahmen. 2.
Eine vermuthlich veraltete Art Schweizerischer und besonders Baseler
Scheidemünzen, welche einen Bischofsstab zum Gepräge hatten, und deren 60 auf
einen Rheinischen Goldgülden gingen.
S. Frischens Wörterb. [
265-266]