Stäbelherr
, des -en, plur. die -en, ehedem ein vornehmer von Adel, welcher
bey den Turnieren den Anfang und das Ende des Turnieres mit dem Stabe zu
gebiethen hatte, und auch wohl der Stabelmeister, der Turniervogt genannt
wurde. In den Österreichischen Erbländern gibt es noch angesehene Erbbeamte
unter dem Nahmen Erbstäbelmeister. Stabel oder Stäbel ist auch hier das
Diminutivum von Stab für Stäblein.