Der Staatsmann
, [
259-260] des -es, plur. die -männer. 1.
Ein staatskluger Mann, ein Mann, welcher Fertigkeit besitzet, die Verhältnisse
eines Staates in ihrem Zusammenhange einzusehen, und zu leiten. 2. Ein Mann,
welchem die Geschäfte eines ganzen Staates wirklich anvertrauet sind.