Die Staats-Dame
, [
259-260] plur. die -en, an den Höfen
eine Dame, d. i. vornehmes Frauenzimmer, welches zur Vermehrung des Staates, d.
i. des Gepränges gehalten wird. Im gemeinen Leben wird auch wohl ein sehr
geputztes Frauenzimmer zum Scherze mit diesem Nahmen beleget.
S. 2 Staat 2.