Das Sprengwerk
, [
235-236] des -es, plur. die -e. 1. Bey
den Schlössern, ein Gitter, dessen Felder mit Verzierungen von allerley Figuren
ausgefüllet werden, und zu deren Verfertigung die Sprenggabel eines der
nöthigsten Werkzeuge ist. Vielleicht von 1 Sprengen, krumm biegen, weil die
Verzierungen gemeiniglich aus krumm gebogenen eisernen Stäben bestehen. Oder
vielmehr von dem in einigen Oberdeutschen Gegenden noch ähnlichen Zeitworte
sprenken, mit einem Gitter verwahren, so daß Sprengwerk ein jedes Gitterwerk
bedeuten, und mit sprenken von Riegel, Ranke u. s. f. abstammen würde. 2. In
der Zimmermannskunst, diejenige Verbindung langer Balken, wo unter denselben
Strebebänder angebracht werden; zum Unterschiede von einem Hängewerke, (
S. dieses Wort). Vielleicht auch von dem gesprengten, d.
i. krumm gehanenen Balken, mit welchem der Hauptbalken verzahnet wird; oder
auch von sprengen, so fern es figürlich auch streben, der Biegung widerstehen
bedeuten kann.