Das Spital
, [
213-214] des -es, plur. die Spitaler.
1. Eigentlich, ein Haus, in welchem Fremde oder Reisende für ihre Bezahlung
beherberget und bewirthet werden; eine im Hochdeutschen veraltete, nur noch
einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Bedeutung, wo es für Gasthaus, Wirtshaus
stehet; im mittlern Lateine Hospitale. 2. In engerer Bedeutung, eine Anstalt,
wo bejahrte Personen gegen ein von ihnen eingelegtes Capital auf Lebenszeit
verpfleget werden; dergleichen Anstalten es an mehrern Orten gibt. 3. Eine
Anstalt, in welcher arme und unvermögende Personen unentgeldlich erhalten und
verpflegt werden; vollständig ein Armen-Spital. Ein Narren-Spital, in welchem
des Verstandes beraubte Personen verpflegt werden. Das Kranken-Spital,
Pest-Spital, welche doch unter dem Nahmen der Lazarethe am bekanntesten sind.
Anm. Schon bey dem Stryker Spital, im Nieders. Spitaal, im Ital. Spedale, im
Schwed. Spetal, im Engl. Spital. Es ist aus dem Lat. Hospitale verkürzt, wofür
man in der anständigen Sprechart auch wohl Hospital, im gemeinen Leben aber
auch Spittel sagt. In einigen Gegenden ist es männlichen Geschlechtes, der
Spital, welches Geschlecht auch in dem gemeinen Spittel am üblichsten ist.
Übrigens wird ein Spital in den beyden letzten Bedeutungen auch in vielen
Gegenden ein Gasthaus genannt. [
213-214]