Das Spielgeld
, [
201-202] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er. Geld, um welches man spielet, welches im Spiele
gewonnen worden, zum Spiele bestimmt ist. 2. In einigen Gegenden bedeutet es
auch dasjenige Geld, welches den Töch- tern bey ihrer Ausstattung außer dem
Heirathsgute und der Ausstattung mitgegeben wird, um es zum Spiele oder andern
kleinen Bedürfnissen anzuwenden. [
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