* Sonstig
, [
149-150] adj. welches von dem vorigen
Nebenworte gebildet, aber nur im Oberdeutschen üblich ist. Seine sonstigen
guten Eigenschaften, welche er sonst, außer diesen Eigenschaften hat. Auf
sonstige Art, auf andere Art. Die Gläubiger werden zur Pflegung der Güte und
Beobachtung sonstiger Nothdurft vorgeladen.