Das Sonnenlehen
, [
145-146] des -s, plur. ut nom. sing.
eine Art Lehengüter oder Güter, deren Beschaffenheit noch streitig ist, daher
sich auch von dem Ursprunge der Benennung nichts gewissessagen lässet. Viele
erklären es durch ein freyes eigenes Gut, welches von niemanden als der Sonne
zu Lehen gehet. Aber da diese Figur sehr hart und ungewöhnlich ist, so würde,
wenn die Sonnenlehen oder Sonnengüter, wie sie auch genannt werden, freye
eigene Güter sind, die erste Hälfte wahrscheinlicher von sein, ehedem suna,
abstammen, so daß es sein eigenes Lehen bedeuten würde, welches bey dem
Besitzer selbst zu Lehne gehet. Siehe Schilters Gloss. S. 545. Haltaus Gloss.
v. Sonnengut, Lennep Landsied. S. 57. 71, Buri Lehnr. 437.