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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Sonderleute | | Der Sonderling

Sonderlich

, [141-142] adj. et adv. gleichfalls von dem veralteten Bey- und Nebenwort sonder, von andern Dingen abgesondert, für besonder und besonders. 1. * Eigentlich. Je eine Herde sonderlich, 1 Mos. 32, 16. Jeglichen, sonderlich verhören. Hist. Sus. v. 51. Dem wird gegeben für seinem Glauben eine sonderliche Gabe, Weish. 3, 14. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet. 2. Figürlich. (1) Einen vorzüglichen Grad der Güte habend; in der vertraulichen Sprechart, so wohl als ein Beywort, als auch ein Nebenwort. Deine Liebe ist mir sonderlicher gewesen, als Frauenliebe, 1 Sam. 1, 26. Es ist nichts sonderliches an ihm, nichts besonders vorzüglich. Das Haus, das ich bauen will, soll groß und sonderlich seyn, 2 Chron. 2, 9. Es schmeckt nicht sonderlich. Noch mehr, (2) einen vorzüglichen Grad der Wichtigkeit, der innern Stärke habend, gleichfalls nur in der vertraulichen Sprechart, wo es doch auch nur am häufigsten mit der Verneinung gebraucht wird. Das wird keine sonderlichen Folgen haben, keine besondern. Er ist nicht sonderlich groß, reich, vornehm u. s. f. Sie ist nicht sonderlich auf seiner Seite. Dazu schicke ich mich nicht sonderlich. Darum, daß ihm sonderlich geholfen ward, 2 Chron. 26, 15. (3) Auf eine vorzügliche Art, als ein Nebenwort, für besonders, insonderheit. Die Vorsehung Gottes waltet sonderlich über diejenigen, welche u. s. f. Das geschiehet sonderlich deßwegen, damit u. s. f. Ich habe mich sonderlich beflissen, das Evangelium zu predigen, Röm. 15, 20. Anm. Schon bey dem Willeram sunterliho.
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