Sonderlich
, [
141-142] adj. et adv. gleichfalls von
dem veralteten Bey- und Nebenwort sonder, von andern Dingen abgesondert, für
besonder und besonders. 1. * Eigentlich. Je eine Herde sonderlich, 1 Mos. 32,
16. Jeglichen, sonderlich verhören. Hist. Sus. v. 51. Dem wird gegeben für
seinem Glauben eine sonderliche Gabe, Weish. 3, 14. In dieser Bedeutung ist es
im Hochdeutschen veraltet. 2. Figürlich. (1) Einen vorzüglichen Grad der Güte
habend; in der vertraulichen Sprechart, so wohl als ein Beywort, als auch ein
Nebenwort. Deine Liebe ist mir sonderlicher gewesen, als Frauenliebe, 1 Sam. 1,
26. Es ist nichts sonderliches an ihm, nichts besonders vorzüglich. Das Haus,
das ich bauen will, soll groß und sonderlich seyn, 2 Chron. 2, 9. Es schmeckt
nicht sonderlich. Noch mehr, (2) einen vorzüglichen Grad der Wichtigkeit, der
innern Stärke habend, gleichfalls nur in der vertraulichen Sprechart, wo es
doch auch nur am häufigsten mit der Verneinung gebraucht wird. Das wird keine
sonderlichen Folgen haben, keine besondern. Er ist nicht sonderlich groß,
reich, vornehm u. s. f. Sie ist nicht sonderlich auf seiner Seite. Dazu schicke
ich mich nicht sonderlich. Darum, daß ihm sonderlich geholfen ward, 2 Chron.
26, 15. (3) Auf eine vorzügliche Art, als ein Nebenwort, für besonders,
insonderheit. Die Vorsehung Gottes waltet sonderlich über diejenigen, welche u.
s. f. Das geschiehet sonderlich deßwegen, damit u. s. f. Ich habe mich
sonderlich beflissen, das Evangelium zu predigen, Röm. 15, 20. Anm. Schon bey
dem Willeram sunterliho.