Sonderbar
, [
141-142] -er, -ste, adj. et adv. von
dem veralteten Beyworte sonder und der Ableitungssylbe bar, besondere von
andern sich vorzüglich auszeichnende Eigenschaften an sich habend, ohne ihre
Beschaffenheit weiter zu bestimmen. Das ist doch ein sonderbarer Fall. Eine
sonderbare Orthographie. Ein sonderbarer Satz. Das ist sonderbar. Es wäre doch
sonderbar, wenn er nicht Abschied nehmen sollte. Dieses Wort deutet bloß das
Besondere, das Auszeichnende, Ungewöhnliche an, und lässet es zwar
unentschieden, ob das Ungewöhnliche vortrefflich oder seltsam ist, neiget sich
aber doch mehr dem letztern. Im Oberdeutschen gebraucht man es auch ein Neben-
und Bindewort, für besonders, insonderheit, vornehmlich, in welcher Gestalt es
aber im Hochdeutschen fremd ist. [
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