Söhnen
, [
127-128] verb. reg. act. welches außer
der Zusammensetzung veraltet ist, und nur noch zuweilen in der dichterischen
Schreibart gebraucht wird. Es bedeutete ehedem, dem Streit und Unwillen bey
andern heben, sie besänftigen, zu Frieden stellen, es geschehe nun durch
gütliche Verstellung, oder durch Abtrag und Genugtuung, oder auch durch
richterliche Entscheidung des Streites. David sprach zu den Gibeonitern: was
soll ich thun, und womit soll ich (euch) söhnen? 2 Sam. 21, 3; was soll ich
auch für Genugthuung geben, um euch zu besänftigen? Scheltworte kann man
söhnen, Sir. 27, 23. Es wird ein Unfall auf dich fallen, dich du nicht söhnen
kannst, Es. 46, 11. Wir gebrauchen es nur noch in den Zusammensetzungen
aussöhnen und versöhnen, doch nur noch in eingeschränkter Bedeutung. So auch
die Söhnung. Anm. Ehedem auch sühnen, bey dem Kero, Ottfried u. s. f. suanan,
im Nieders. gleichfalls sönen, im Schwed. und Isländ. försona. Das Hauptwort
der Sohn, noch häufiger aber, die Söhne, Sühne, bey dem Ulphilas Saun, die
Beylegung streitiger Händel, ingleichen ein Vertrag, Vergleich, ist noch mehr
veraltet. Bey dem Kero ist suanan richten, Suana, das Gericht und Suanar,
Suano, der Richter, weil das Recht sprechen auch nichts anders ist, als ein
Söhnen, oder eine Ausgleichung streitiger Parteyen. Es gehöret entweder
gleichfalls zu Sohn, so daß der Begriff der Vereinigung, Verbindung der
herrschende ist, oder auch zu sanft, indem besanftigen in ähnlichem Verstande
gebraucht wird.