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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Sohn | | Das Söhnopfer

Söhnen

, [127-128] verb. reg. act. welches außer der Zusammensetzung veraltet ist, und nur noch zuweilen in der dichterischen Schreibart gebraucht wird. Es bedeutete ehedem, dem Streit und Unwillen bey andern heben, sie besänftigen, zu Frieden stellen, es geschehe nun durch gütliche Verstellung, oder durch Abtrag und Genugtuung, oder auch durch richterliche Entscheidung des Streites. David sprach zu den Gibeonitern: was soll ich thun, und womit soll ich (euch) söhnen? 2 Sam. 21, 3; was soll ich auch für Genugthuung geben, um euch zu besänftigen? Scheltworte kann man söhnen, Sir. 27, 23. Es wird ein Unfall auf dich fallen, dich du nicht söhnen kannst, Es. 46, 11. Wir gebrauchen es nur noch in den Zusammensetzungen aussöhnen und versöhnen, doch nur noch in eingeschränkter Bedeutung. So auch die Söhnung. Anm. Ehedem auch sühnen, bey dem Kero, Ottfried u. s. f. suanan, im Nieders. gleichfalls sönen, im Schwed. und Isländ. försona. Das Hauptwort der Sohn, noch häufiger aber, die Söhne, Sühne, bey dem Ulphilas Saun, die Beylegung streitiger Händel, ingleichen ein Vertrag, Vergleich, ist noch mehr veraltet. Bey dem Kero ist suanan richten, Suana, das Gericht und Suanar, Suano, der Richter, weil das Recht sprechen auch nichts anders ist, als ein Söhnen, oder eine Ausgleichung streitiger Parteyen. Es gehöret entweder gleichfalls zu Sohn, so daß der Begriff der Vereinigung, Verbindung der herrschende ist, oder auch zu sanft, indem besanftigen in ähnlichem Verstande gebraucht wird.
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