Das Sitzgeld
, [
115-116] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, ein nur in einigen einzelnen Fällen übliches Wort. 1.
Dasjenige Geld, welches ein Verhafteter dem Gefangenwärter entrichten muß,
heißt an vielen Orten das Sitzgeld. 2. In Schwaben ist es dasjenige Geld,
welches die Beysitzer des Landgerichtes, als eine Besoldung bekommen. 3. Auf
dem Lande in Schwaben ist es dasjenige Geld, welches die Häusler den
Grundherren des Dorfes als ein Schutzgeld entrichten.